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kurze Anmietinfo

Vor jeder Autovermietung werden dem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

(Mietvertragsbestimmungen in Form eines Vertrages) übergeben und sind somit zu akzeptieren.

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Alle Preise sind inklusive 20% Mehrwertsteuer.

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Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und Personalausweis/Reisepass zur Fahrzeugabholung mit!

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Kein Probeführerschein, sowie ab einem Mindestalter von 21 Jahre ist die Anmietung möglich.

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Für die Anmietung wird grundsätzlich nur Barzahlung akzeptiert.

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Fahrten außerhalb von Österreich müssen mit dem Vermieter abgeklärt werden.

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Der Mietwagen wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden.

Wenn das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben wird müssen wir zum fehlenden Kraftstoff eine Auftankservicegebühr verrechnen.

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Kaution von € 300,- sind in bar mitzubringen

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Selbstbehalt € 700 bei Schadensfall

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Digitale Autobahnvignette in Österreich ist inklusive.

 

Pro Tag sind 150 Kilometer im Mietpreis inkludiert.

Pro Mehrkilometer werden 50 Cent verrechnet.

 

Bei Falschbetankung haftet der / die Mieter.

Mautgebühren, Parkgebühren, Bußgelder sind vom Mieter zu begleichen.

Bei Polizeistrafen - Abschleppung des Pkw haftet der / die Mieter.

Das Fahrzeug darf nicht ohne Einverständnis des Vermieters an weitere Personen übergeben werden.

Bei Stornierung bis 24 Stunden davor werden 50%, danach 100% verrechnet.

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Der / die Mieter sind nicht berechtigt, im Falle von Schäden oder Störungen des Fahrzeuges die fälligen Mietpreiszahlungen zu verweigern; er ist ferner nicht berechtigt, aus zeitweiligen Störungen oder erforderlichen Reparaturendes Mietfahrzeuges irgendwelche Rechtsfolgen (insb. Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche) geltend zu machen.

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Wenn ein Pkw gebucht wurde und der Vormieter den Wagen verspätet oder beschädigt zurückbringt, übernehmen wir keine Haftung für den Mietausfall. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen des bestehenden Vertrags bedürfen stets der Schriftform.

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Wird das Fahrzeug über dem normalen Maß verschmutzt zurückgegeben, wird eine Reinigungsgebühr verrechnet.

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Die Mieter haften für die während des Bestands des Mietverhältnisses entstandenen Schäden am Fahrzeug und den Verlust des Fahrzeugs bzw. von Fahrzeugteilen und -zubehör.

Ein etwaiger Fahrzeugschaden wird durch Sachverständigengutachten hinsichtlich der Höhe der Reparaturkosteneinschließlich einer eventuellen Wertminderung bzw. nach dem Wiederbeschaffungswert berechnet. Ferner haftet der / die Mieter für Abschleppkosten, Straßenreinigungskosten nach einem Unfall, Sachverständigengebühren, Mietausfall und sonstige Kosten. Jeder Unfall, oder Beschädigung des Mieters mit dem Mietwagen ist sofort dem Vermieter zu melden!! Wird mit dem Mietfahrzeug ein Verkehrsverstoß oder eine Straftat begangen, ist der Vermieter verpflichtet, den Behörden den Mieter/Fahrer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitraum zu benennen und alle zur Aufklärung der Tat notwendigen Informationen zu erteilen.

Rollstuhlsicherung: Der Mieter hat für die sachgemäße Befestigung des Rollstuhls zu sorgen, sodass durch diesen kein Schaden an Personen und dem Mietfahrzeug eintritt. Ebenfalls ist die Be- und Entladung sorgfältig und ohne Beschädigung des Mietfahrzeuges vorzunehmen. Schäden durch einen unsachgemäß befestigten Rollstuhl oder sorgfaltswidrigen Be- oder Entladevorgang sind nicht Gegenstand einer Haftungsreduzierungsvereinbarung und daher dem Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Achtung!! Bei Strafverfügungen (Polizeistrafen, Parkstrafen ...) wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25 in Rechnung gestellt.

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